Anmeldeverfahren

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und wir vereinbaren gemeinsam einen Besichtigungs- und Anmeldetermin in unserer Kindertageseinrichtung. Hierbei möchten wir Ihnen noch einmal persönlich die Einrichtung und unsere pädagogische Arbeit vorstellen und Fragen können geklärt werden.
Selbstverständlich sind Ihre Kinder zu dem Anmeldetermin herzlich eingeladen.

Allgemeines zur Aufnahme: Die Aufnahme in unsere Einrichtung erfolgt, zum 01.08. eines Jahres.

Eine Registrierung bzw. Anmeldung für einen Kitaplatz muss auf dem Portal mykitavm vorgenommen werden. Weitere Informationen erhalten sie auf dem Portal der Stadt Unna.

Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!

Aufnahmekriterien für das Kitajahr 2023/24

I.Grundlagen

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städt. Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.

Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine Bedarfsprüfung durchgeführt werden, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Der Umfang der täglichen Förderung (25 Stunden, 35 Stunden (geteilt), 35 Stunden (Block = Übermittag) oder 45 Stunden) richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Bei der Vergabe eines 45-Stundenplatzes ist der Bedarf nachzuweisen. Die Erwerbstätigkeit ist bei der Nutzung eines 45 Stunden Platzes durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle.

II.Aufnahmekriterien

Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind als Vorgabe. Nachrangig greifen die spezifischen Aufnahmekriterien der Kindertageseinrichtung.

Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 10 Abs. 6 KiBiz der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Einrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.
(Es werden keine Plätze für Kinder frei gehalten.)

Kinder vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht


1.Kinder, die im Stadtgebiet von Unna wohnen, haben Vorrang.

Die Aussagen des Kirchlichen Amtsblattes 8/2009 (26. August 2009) werden berücksichtigt.:
Katholisch getaufte Kinder haben Vorrang bei der Aufnahme, mit Vorlage der Taufbescheinigung oder Datumsangabe der Taufe.
Kinder anderer christlicher Bekenntnisse und anderer Religionen sind im Rahmen der Möglichkeiten willkommen, vor allem, wenn ein Erziehungsberechtigter katholisch ist und /oder katholische Erziehung ausdrücklich gewünscht wird.

2.Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die unbedingt vom ASD festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Jugendamtes zentral.

3.Kinder, deren Eltern beide einer Berufstätigkeit, einem Studium, einem Sprachkurs o.ä. nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Gleiches gilt für Alleinerziehende.Kinder, deren Eltern beide einer Berufstätigkeit, einem Studium, einem Sprachkurs o.ä. nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Gleiches gilt für Alleinerziehende.

4.Kinder, deren Geschwister die Einrichtung bereits besuchen (zum Zeitpunkt der Platzvergabe), haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.

5.Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.